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Leihgebühren / Preise

Preise Stand 10.01.2025

ArtikelMietpreisKaution
Maske
25,00 €

Kaution     50,00 €

Maske incl. Haube komplett (derzeit ausverkauft)

Kaufpreis    380,00

Haube mit Zapfen

Kaufpreis   50,00 €

Haubenstoff 1 Meter

Kaufpeis    25,00 €

Oberteil 152 / 164

Kaufpreis   35,00 €

Oberteil 50

Kaupreis    45,00 €

Oberteil 52

Kaufpreis   50,00 €

Oberteil 54

Kaufpreis   55,00 €

Gminder Leinen 1 Meter

Kaufpreis   45,00 €

Hosen-Stoff 1 Meter

Kaufpreis   25,00 €

Kinderhaube / Kinderhose / Kinderjacke

Kaution    15,00 €

Erwachsenenhose / Erwachsenenjacke
20,00 €
30,00 €
ArtikelPreis
Laufbändel für Bus

pro Busfahrt   5,00 €

Kleine Holzmaske
27,00 €
Halstuch
13,00 €
Hut

auf Anfrage

Wappen groß

10,00 €

Blätter

Stück         3,00 €

Zacken 1 Meter

13,50 €

Kniestrümpfe rot

Paar     14,00 €

Loop rot oder weiß

Stück       3,00 €

Mütze (genäht)

Stück     30,00 €

Stirnband (genäht)

Stück     25,00 €

Mütze Rot

Stück     18,00 €

Becher grün

Stück     16,00 €

Cap

Stück     26,00 €

Zapfen

Stück       1,50 €

Ringe Beutel

9 Stück       3,00 €

1 Karton Hüpfer

1 KA       15,00 €

Sonnenbrille

Stück       3,00 €

Hölzle-Goischt-Pin

Stück       3,00 €

Hölzle-Goischt-Figur

Stück       15,00 €

Mitgliedschaft / Familienbeitrag mit Kinder bis 18 Jahren
15,00 €
Mitgliedsbeitrag Einzelperson
10,00 €

Bedingungen für Häsmiete :

1) Der Miet-Vertrag gilt nur für die jeweilige Faschingssaison.

2) Der " Mieter " wird Mitglied in der Zunft. Der Mitgliedsbeitrag kann in
    Zukunft von dem genannten Mitgliedskonto abgebucht werden.

3) Die Miete und die Kaution sind bei der Kostümübernahme zu bezahlen, bzw.
   können auch abgebucht werden

4) Minderjährige bedürfen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

5) Das Kostüm und die Maske muß in einwandfreiem Zustand zurückgegeben
    werden. Der Rückgabetermin wird im Gemeindeblatt sowie auf der Homepage
   der Zunft rechtzeitig bekannt gegeben. Wenn keine Beschädigungen vorliegen,
   wird die Kaution zurückerstattet.

6) Das Häs darf nicht gewaschen, sondern muß auf eigene Kosten gereinigt
    werden.

7) Ist die Maske oder das Kostüm beschädigt, verpflichtet sich der " Mieter ", den
    Schaden auf seine Kosten beheben zu lassen.

8) Bei schweren Beschädigungen, den den Wert der Maske oder das Kostüms für
    die Zunft mindern, verpflichtet sich der Mieter, die Maske ode das Kostüm zu
    den Anschaffungskosten von der Zunft zu kaufen.

9) Bei Verlust gilt Punkt 8

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